
ANWÄLTE
... die nicht nur mitdenken
- sondern mitgehen.
Gemeinsam stark für Ihr
gutes Recht.

Rechtsanwalt Nikolaus Trapp
Fachanwalt für Familien- und Steuerrecht
Rechtsanwalt Trapp ist spezialisiert auf Familien-, Erb- und Steuerrecht. Er vertritt Mandanten in Scheidungen, Unterhalts- sowie Sorge- und Umgangsverfahren und unterstützt bei erbrechtlichen Streitigkeiten mit familienrechtlichem Bezug.
Als Fachanwalt für Steuerrecht berät er Privatpersonen
und Unternehmen umfassend – von der Einkommensteuer
bis zum Steuerstrafrecht – mit besonderem Fokus auf Überschneidungen zum Erb- und Familienrecht.
Zudem begleitet er gesellschaftsrechtliche Gestaltungen, etwa bei Unternehmensgründungen und Nachfolgeregelungen.
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Rechtsanwalt Nikolaus Trapp, Jahrgang 1954
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Studium der Rechtswissenschaften
in Saarbrücken und Mainz -
Referendariat in Wiesbaden mit begleitender
anwaltlicher Tätigkeit -
Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1984
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Gründung der heutigen Kanzlei im selben Jahr
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Fachanwalt für Steuerrecht seit 1994
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Fachanwalt für Familienrecht seit 1998
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Zertifizierter Testamentsvollstrecker
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Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht
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Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e. V. (AGT)


Rechtsanwalt Patrik Hillen
Fachanwalt für Arbeits- und Versicherungsrecht
Rechtsanwalt Hillen berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere bei Arbeitsverträgen, Aufhebungsvereinbarungen und Kündigungsschutzverfahren. Er vertritt Mandanten bundesweit vor Arbeitsgerichten und begleitet Unternehmen auch im Rahmen dauerhafter arbeitsrechtlicher Beratung.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht vertritt er Mandanten in Auseinandersetzungen mit Versicherern, etwa bei Leistungsablehnungen oder Berufsunfähigkeitsfällen. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im privaten Baurecht, allgemeinen Vertragsrecht und in der zivilrechtlichen Haftung.
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Rechtsanwalt Patrik Hillen, geboren 1967
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Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken
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Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Saarbrücken
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Bereits während des Referendariats juristischer Mitarbeiter in der Kanzlei
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Zulassung als Rechtsanwalt seit Februar 1996
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Fachanwalt für Arbeitsrecht seit Mai 1999
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Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV
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Referent im Arbeitsrecht und regelmäßiger Schulungsleiter für Unternehmen
Rechtsanwältin Rojjin Göksun
Rechtsanwältin Göksun hat ihr zweites juristisches Staatsexamen im Februar 2025 im Bezirk des Oberlandesgerichts Saarbrücken erfolgreich abgeschlossen und ist seit dem 27. Mai 2025 als Rechtsanwältin zugelassen. Bereits während ihres Referendariats war sie in der Kanzlei tätig und verstärkt das Team seither mit großem Engagement.
Sie berät und vertritt Mandanten im Familien- und Erbrecht sowie in allgemeinen zivilrechtlichen Fragestellungen und übernimmt auch Mandate im Bereich des Strafrechts.
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Rechtsanwältin Rojjin Göksun, geboren 1996
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Erstes Staatsexamen im Dezember 2022
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Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Saarbrücken
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Zweites Staatsexamen im Februar 2025
