Patrik Hillen

In das Aufgabengebiet von Herrn Rechtsanwalt Hillen als Fachanwalt für Arbeitsrecht fallen die Betreuung sowohl von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Hierzu zählen die Beratung beispielsweise bei der Erstellung von Arbeitsverträgen und Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarungen bis hin zu Betriebsvereinbarungen auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts.

Oftmals geschieht dies im Verhältnis zu Unternehmen im Rahmen einer dauerhaften Hilfestellung bei allen im Betrieb anfallenden arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen.

Die Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Hillen als Fachanwalt für Arbeitsrecht umfasst schwerpunktmäßig aber auch die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor Arbeits-, Landesarbeits- und Bundesarbeitsgericht in Kündigungsschutzverfahren, Abmahnungsprozessen oder Eingruppierungsstreitigkeiten.

Neben den durch die jeweiligen Fachanwaltschaften geprägten Tätigkeiten der Rechtsanwälte besteht die Arbeit der Kanzlei auch in der Betreuung und Vertretung von Mandanten auf allen gängigen Rechtsgebieten wie etwa des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts, Gesellschaftsrechts und Wettbewerbsrechts (Rechtsanwalt Trapp) sowie des Versicherungsrechts, privaten Baurechts und allgemeinem Vertragsrechts (Rechtsanwalt Hillen).